Auftragnehmer:

Fa. SE-Sylt
Ingenieurbüro für Nachrichtentechnik
Brunnenweg 1c
25980 Sylt
Dipl.-Ing. Dirk Meyer
Auftraggeber:

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Vertragsbedingungen für die Nutzung der Fewo-Line Vermietersoftware


§ 1 Leistungsumfang, Vertragsdauer, Kündigung

a) Leistungsgegenstand des zwischen der Fa. SE-Sylt (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") bestehenden Vertragsverhältnisses ist die Bereitstellung eines online über fewo-line.de nutzbaren Verwaltungsprogramms für die Vermietung von Ferienwohnungen (nachfolgend "Programm") sowie die Datenanbindung zu verschiedenen Internetportalen oder anderen Vertriebspartnern (nachfolgend "Datenempfänger") welche über geeignete Schnittstellen verfügen. Welche Schnittstellen angesprochen werden, legt der Auftraggeber fest. Voraussetzung für die Nutzung des Programms ist die Freischaltung des jeweiligen Auftraggebers. Diese nimmt der Auftraggeber selbst vor.
  
b) Der Auftraggeber nutzt das Programm nach Maßgabe der Vorgaben der Bedienungsanleitung. Der Auftragnehmer oder dessen Vertretung stehen dem Auftraggeber für Nachfragen zur Bedienung in angemessenem Umfang telefonisch zur Verfügung.
  
c) Das Verhältnis besteht auf unbestimmte Zeit. Es ist jederzeit von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Werktag schriftlich kündbar.
  
d) Nach der gewährten Testzeit ist keine Kündigung durch den Auftraggeber erforderlich. Sofern sich der Auftraggeber nach der Testzeit nicht für die kostenpflichtige Nutzung des Programms entscheidet, erlischt dieser Vertrag automatisch.


§ 2 Haftung

a) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftraggebers beruhen sowie für sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  
b) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber über den Auftragnehmer übermittelten Daten trägt unbeschadet vorstehender Regelung unter Absatz 1 allein der Auftraggeber die Verantwortung. Dem Auftraggeber obliegen die Kontrolle und die regelmäßige Überprüfung der Schnittstellen durch einen Vergleich der Daten bei den Datenempfängern.
  
c) Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der technischen Voraussetzungen zur Erbringung des Leistungsgegenstandes (Internet, Server etc.) obliegt allein dem jeweiligen Anbieter.


§ 3 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Auftragnehmers. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 (2) ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.


§ 4 Nutzergenerierte Inhalte

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit über das Programm eigene Inhalte zu veröffentlichen. "User Generated Content" (z.B. Fotos, Texte, eigene AGB's, eigene Datenschutzhinweise usw.) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Im Fall eines Verstoßes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betroffenen Inhalte umgehend zu entfernen bzw. zu korrigieren. Sollte er seiner Verpflichtung nicht nachkommen, ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet die Inhalte zu sperren sobald er Kenntnis von dem Rechtsverstoß hat. Dies kann auch zu einer Sperrung des Programms für den Auftraggeber führen.


§ 5 Cookie

Die Nutzung des Leistungsgegenstandes setzt voraus, dass der Server des Auftragnehmers auf dem Endgerät des Auftraggebers einen Cookie hinterlegt.


§ 6 Mailversand

a) Der Auftragnehmer ist im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung berechtigt, dem Auftragnehmer im angemessenem Rahmen Mails zu senden. Die Mails dienen den folgenden Zwecken: Rechnungsversand, Warnungsmeldungen, geplante Wartungen, Informationen über Änderungen bzw. Neuerungen innerhalb der verwendeten Software.
  
b) Sofern der Auftragnehmer mit der Software automatisierte Mails an Dritte versendet (z.B. Reinigungslisten), bedarf es der Einwilligung des Empfängers.